Hebammen Abrechnung - Fallstricke und wichtige Informationen

Hebammen Abrechnung – Fallstricke und wichtige Informationen

Hebammen Abrechnung - Hebammen Abrechnungsseminar - Fortbildung - Rechtliches

Hebammen Abrechnung - was darfst du als Hebamme nicht abrechnen? Übersicht über verbotene Abrechnungspraktiken

Hebammen sind in der Geburtshilfe und Schwangerschaftsbetreuung/Wochenbettbetreuung wichtige Ansprechpartnerinnen für Schwangere, junge Mütter und deren Familien. Doch welche Leistungen dürfen Hebammen abrechnen? Gibt es Einschränkungen bei der Abrechnung von Hebammenleistungen?

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verbotenen Abrechnungspraktiken für Hebammen, denn in der Hebammen Abrechnung sind einige Dinge, die du vielleicht mal irgendwo gelesen hast, verboten!

Beste Grüße
Experte für freiberufliche Hebammenarbeit – Andre Teetzen (mehr Informationen über mich, klicke hier)

Deine Übersicht

Was darf eine Hebammen nicht abrechnen?

Eine Hebamme darf nicht alles abrechnen, was sie möchte. Hier sind einige Beispiele, welche Leistungen nicht abrechenbar sind und schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können:

Kurskautionen bei Krankenkassen-Hebammenkursen

Eine Hebamme darf keine Kurskautionen nehmen und abrechnen. Das bedeutet, dass sie keine Vorauszahlungen für Kurse von den Frauen verlangen darf, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Bei Selbstzahler Kursen ist das erlaubt. Kautionen stellen eine unzumutbare Hürde dar und entsprechend darf eine Hebamme bei Krankenkassenkursen diese nicht verlangen. Es gibt Schlupflöcher, jedoch raten wir davon ab.

Anfahrtspauschale

Eine Hebamme darf keine eigens bestimmte Anfahrtspauschale berechnen. Das bedeutet, dass sie keine zusätzliche Entschädigung für den Weg zur Betreuung verlangen darf. Dienstleistungen, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden, dürfen nicht mit Extragebühren versehen werden. Wenn rauskommt, dass sie so etwas machen, droht der Ausschluss aus dem GKV-SV Vertrag und ggf. sogar ein Berufsverbot für die Hebamme.

Energiepauschale bei Krankenkassenkursen

Eine Hebamme darf keine Energiepauschale bei Krankenkassenkursen erheben. Das bedeutet, dass sie keine zusätzliche Entschädigung für die Durchführung von Kursen verlangen darf, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Einige Hebammen sind aufgrund der Energiekrise auf die Idee gekommen, so etwas wie eine Energiepauschale zu verlangen. Schließlich machen Hotels und andere Branchen, das Gleiche. Das ist aber höchst illegal in der Hebammen Abrechnung!

Extrakosten auf Krankenkassenkurse

Eine Hebamme darf keine Extrakosten auf Krankenkassenkurse schlagen. Das bedeutet, dass sie keine zusätzlichen Gebühren für Kurse verlangen darf, die von den Krankenkassen bezahlt werden. Leistungen, die Geld kosten, müssen bei einer Krankenkassenleistung immer optional sein.

Besuchszeit NACH der Unterschrift eintragen

Eine Hebamme darf nicht die Besuchszeit NACH der Unterschrift eintragen. Das bedeutet, dass sie die Besuchszeit nicht nachträglich aufschreiben darf, nachdem die Betreuung unterschrieben hat. Das sollte aber auch selbstverständlich sein.

Unterschriften blind verlangen und dann alles eintragen

Eine Hebamme darf nicht die Unterschriften blind verlangen und dann alles eintragen. Das bedeutet, dass sie die Betreuung nicht dazu zwingen darf, die Unterschrift ohne vorherige Kenntnis der Leistungen zu geben. Auch das kommt leider immer noch unter Hebammen vor und ist vollkommen illegal.

Einzelfahrten abrechnen, obwohl du eine Tour fährst

Eine Hebamme darf keine Einzelfahrten abrechnen, obwohl sie eine Tour fährt. Auch das ist Abrechnungsbetrug, weil du so mehr als Hebamme abrechnen könntest, als du überhaupt “verdient” hast.

Kontingent von Beratung via Kommunikationsmedium

Eine Hebamme darf nicht einfach das volle Kontingent von Beratung via Kommunikationsmedium abrechnen, obwohl gar nicht so viele Kontakte vorhanden waren. Das bedeutet, dass sie die Leistungen nur für die tatsächlich in Anspruch genommenen Beratungskontakte abrechnen darf. Im Ernstfall und einer Prüfung muss die Hebamme auch nachweisen können, dass sie WIRKLICH diese Beratungen gegeben hat.

Bearbeitungsgebühr für eine Anmeldung für Hebammendienstleistungen nehmen

Eine Hebamme darf keine Bearbeitungsgebühr für eine Anmeldung für Hebammendienstleistungen nehmen. Beispiel: Es gibt Hebammen, die nehmen eine Verwaltungsgebühr, für die Annahme von Betreuungen. Das ist Abrechnungsbetrug, weil Hebammen, die mit den Krankenkassen abrechnen, keine Hürden für die Hebammendienstleistung einbauen dürfen.

Aufrunden von Betreuungstermin-Zeiten (Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden)

Natürlich dürfen Hebammen nichts abrechnen, was nicht der Wahrheit entspricht. Das bedeutet auch, dass minutengenau abgerechnet werden muss, da aktuell bei HBB (Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden) eine Minute darüber entscheidet, ob die Hebamme ~20 € mehr verdient oder nicht.

Beikostgespräche als Hebamme ohne Indikatoren mit den Krankenkassen abrechnen

Eine Hebamme darf keine Beikostberatung/Gespräche mit den Krankenkassen abrechnen, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Die meisten Krankenkassen dulden es stillschweigend, aber es ist Abrechnungsbetrug, wenn Hebammen das machen. Nur bei Still/Ernährungsschwierigkeiten des Kindes darf ein solches Gespräch geführt werden und nicht als reine Beikosteinführung.

Hebammen Abrechnung - Weiteres, was es zu beachten gibt

Weiterhin gibt es noch weitere Punkte, die Hebammen bei der Abrechnung beachten sollten, um Probleme und Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen zu vermeiden. Dazu gehören:

Kontrolliere deine Hebammen Abrechnungen regelmäßig

Es ist wichtig, dass du deine Abrechnungen regelmäßig kontrollierst und prüfst, ob alle Leistungen korrekt und vollständig erfasst wurden. Auf diese Weise kannst du verhindern, dass es zu Fehlern oder Unstimmigkeiten kommt, die später zu Problemen führen könnten. Auch solltest du deine Abrechnungen immer zeitnah (wir empfehlen unseren Kunden eine gewisse Regelmäßigkeit) einreichen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Kenne die rechtlichen Grundlagen als Hebamme

Als Hebamme solltest du dich stets über die aktuellen rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen informieren, die für die Abrechnung von Hebammenleistungen gelten. Dazu gehört auch das Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen, das genau geregelt ist. Wenn du unsicher bist, ob du eine Leistung abrechnen darfst oder nicht, solltest du dich immer bei deinem Berufsverband oder einem Rechtsanwalt für Medizinrecht beraten lassen. Komme auch gern mit uns ins Gespräch: www.einfach-hebamme.de

Nimm an Hebammen Fortbildungen teil

Eine weitere Möglichkeit, um Probleme bei der Abrechnung als Hebamme zu vermeiden, ist die Teilnahme an Fortbildungen. Hier kannst du dich über aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Bereich der Hebammenarbeit informieren und lernen, wie du deine Leistungen korrekt und vollständig abrechnen kannst. Auch kannst du dich über neue Gesetze und Verordnungen informieren, die für deine Arbeit relevant sind. Schau gern, ob wir eine bestimmte Fortbildung anbieten: www.hebammen-seminare.de

Fazit zum Thema Hebammen Abrechnung

Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen, die Hebammen bei der Abrechnung ihrer Leistungen beachten müssen. Wenn du dich jedoch gut informierst und die rechtlichen Grundlagen kennst, kannst du Probleme und Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen vermeiden. Es ist auch wichtig, dass du deine Abrechnungen regelmäßig kontrollierst und bei Fragen oder Unsicherheiten immer einen Experten zurate ziehst. Durch die Teilnahme an Hebammen Fortbildungen (klick) kannst du dich zudem immer auf dem aktuellen Stand halten und deine Arbeit weiter verbessern.

Spannende weitere Artikel über die Freiberuflichkeit als Hebamme und den möglichen Verdienst

  • Alle
  • Abrechnung
  • Akademisierung
  • Betriebswirtschaftliches
  • Freiberufliche Arbeit
  • Hebammen Fortbildung
  • Hebammen Zukunft
  • Pakete
  • Qualitätsmanagement
Alle
  • Alle
  • Abrechnung
  • Akademisierung
  • Betriebswirtschaftliches
  • Freiberufliche Arbeit
  • Hebammen Fortbildung
  • Hebammen Zukunft
  • Pakete
  • Qualitätsmanagement
Pakete

Hebammen Freiheits Paket

Dein Plan zu mehr Freizeit und Umsatz Wenn du mehr Zeit für dich und deine Familie haben möchtest oder mehr Umsatz bei gleichbleibenden Arbeitsaufwand, dann …

Klicke hier →
Hebammen Abrechnung - Hebammen Abrechnungsseminar - Fortbildung - Rechtliches
Abrechnung

Hebammen Abrechnung – Fallstricke und wichtige Informationen

Hebammen Abrechnung – was darfst du als Hebamme nicht abrechnen? Übersicht über verbotene Abrechnungspraktiken Hebammen sind in der Geburtshilfe und Schwangerschaftsbetreuung/Wochenbettbetreuung wichtige Ansprechpartnerinnen für Schwangere, …

Klicke hier →
Hebammen Qualitätsmanagement Handbuch
Freiberufliche Arbeit

Hebammen Qualitätsmanagement – Welche Dokumente für Audit?

Hebammen QualitätsmanagementWelche QM-Dokumente sind wichtig? Als Hebamme in Hamburg habe ich mich natürlich auch intensiv mit dem Thema QM beschäftigt. Mein Mann Andre war in …

Klicke hier →
Andre Teetzen und Rebecca Teetzen

Andre Teetzen und Rebecca Teetzen

Die Experten für freiberufliche Hebammenarbeit

Neuste Artikel

Du möchtest mehr über die Hebammen Online Akademie wissen? Schreib uns!

Verpasse keine Artikel

Die Seite verwendet Cookies, um dir die beste Online-Erfahrung zu bieten.
Mit deiner Zustimmung akzeptierst du die Verwendung von
Cookies in Übereinstimmung mit den Cookie-Richtlinien.

Privacy Settings saved!
Datenschutz-Einstellungen

Wenn Sie eine Website besuchen, kann sie Informationen über Ihren Browser speichern oder abrufen, meist in Form von Cookies. Steuern Sie hier Ihre persönlichen Cookie-Dienste.

Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website notwendig und können in unseren Systemen nicht abgeschaltet werden.

Zur Nutzung dieser Website verwenden wir die folgenden technisch notwendigen Cookies
  • wordpress_test_cookie
  • wordpress_logged_in_
  • wordpress_sec

Alle Cookies ablehnen
Alle Cookies akzeptieren